Detaillierte Hinweise

NATO-Truppenstatusabkommen – Statusfeststellung

Eine Erläuterung des NATO-Truppenstatusabkommens (SOFA) und die Identifizierung des Status

Das Truppenstatut des Nordatlantikpaktes, besser bekannt als NATO-Truppenstatut, ist der Vertrag, der die Bedingungen festlegt, unter denen die Streitkräfte eines NATO-Mitgliedstaates in einem anderen NATO-Mitgliedstaat agieren und leben dürfen.  Solange das Personal des Verteidigungsministeriums des Vereinigten Königreichs (GBR) einem NATO-Mitgliedstaat zugewiesen ist, hat es die Rechte und Pflichten, die sich aus dem NATO-Truppenstatut ergeben, dem alle NATO-Mitgliedstaaten beigetreten sind.

Gemäß Artikel 5.4.7 des EG-C(2019) 7131 (Handbuch für Grenzschutzbeamte) erkennt die Europäische Kommission die gemäß Artikel III Absatz 2 des NATO-Truppenstatuts zwischen den Vertragsparteien des Nordatlantikpaktes über den Status ihrer Streitkräfte ausgestellten Dokumente rechtlich an.” Die Ausstellung eines NATO-Truppenstatut-Ausweises für ein Mitglied der Truppe, dem zivilen Gefolge oder deren Angehörige erfolgt gemäß Artikel III zusammen mit der Aufnahme einer Statusbescheinigung unter dem NATO-Truppenstatuts (manchmal auch als “Statusstempel” bezeichnet) in den Reisepass des Inhabers bzw. der Inhaberin.

Nachstehend ist ein Beispiel für einen Ausweis, der einen Status unter dem NATO-Truppenstatuts bestätigt, abgebildet.

Example of  a The North Atlantic Treaty Organisation (NATO) Status of Forces Agreement Identity card.

Der Inhaber bzw. die Inhaberin dieser Dokumente:

  • ist Angehöriger bzw. Angehörige der Truppe, des zivilen Gefolges oder ein Angehöriger bzw. eine Angehörige des NATO-Entsendestaates (GBR) im Sinne von Artikel I des NATO-Truppenstatuts.

  • Ihm bzw. ihr sollten die in Artikel III des NATO-Truppenstatuts vorgesehenen Vorrechte in Bezug auf Pass- und Visaregelungen und Einwanderungskontrollen bei der Einreise in einen oder der Ausreise aus einem NATO-Mitgliedstaat sowie bei der Registrierung und Kontrolle von Ausländern gewährt werden.

Gemäß dem NATO-Truppenstatut und aufgrund der Tatsache, dass der Inhaber bzw. die Inhaberin dieser Dokumente in dem jeweiligen NATO-Mitgliedstaat lebt, unterliegt er bzw. sie nicht den Beschränkungen, die für andere Drittstaatsangehörige in Bezug auf die Dauer ihres Aufenthalts in der Europäischen Union gelten können, und sollte entsprechend behandelt werden.

Angehörige der Streitkräfte des Vereinigten Königreichs (GBR), die im Hoheitsgebiet eines Aufnahmestaats im Rahmen des NATO-Truppenstatuts Dienst tun, sollten sich an ihr Nationales Unterstützungselement (NSA) wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Verloren und gefunden

  • einen Ausweis verloren haben, wenden Sie sich an die ausstellende Behörde

  • einen Ausweis gefunden haben, geben Sie ihn bitte bei der nächsten Polizeidienststelle ab oder

senden Sie eine E-Mail an GSO-GEO-J1-GrpMailbox@mod.gov.uk.

Veröffentlicht am 10 March 2021
Letzte Aktualisierung am 12 March 2024 + show all updates
  1. Added: German and French translations.

  2. Added: advice to contact your National Support Element for further guidance.

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