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Notice of rights and entitlements German (PACE Code C) (accessible version)

Updated 2 January 2020

Denken Sie an Ihre Rechte während Ihrer Inhaftierung

Die in dieser Mitteilung erwähnten Rechte werden Ihnen gemäß dem in England und Wales geltenden Recht garantiert und entsprechen den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2012/13 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren.

Auf dieser Seite werden Ihre Rechte auf dem Polizeirevier zusammengefasst.

Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten 1 bis 11 auf den nächsten Seiten.

Vollständige Einzelheiten sind im „Code of Practice“ [Verhaltenskodex] C der Polizei enthalten.

  1. Sagen Sie es den Polizeibeamten, wenn Sie zu Ihrer Unterstützung einen Anwalt haben möchten, während Sie sich auf dem Polizeirevier aufhalten. Dies ist kostenfrei.
  2. Sagen Sie es den Polizeibeamten, wenn jemand darüber benachrichtigt werden soll, wo Sie sich befinden. Dies ist kostenfrei.
  3. Sagen Sie es den Polizeibeamten, wenn Sie sich ihre Vorschriften ansehen möchten – sie werden „Codes of Practice“ [Verhaltenskodizes] genannt.
  4. Wenden Sie sich an die Polizeibeamten, wenn Sie medizinische Hilfe benötigen. Sagen Sie es den Polizeibeamten, wenn Sie sich krank fühlen oder sich verletzt haben. Medizinische Hilfe ist kostenfrei.
  5. Wenn Sie wegen einer mutmaßlichen Straftat befragt werden, brauchen Sie nichts zu sagen. Es kann sich jedoch nachteilig auf Ihre Verteidigung auswirken, wenn Sie bei der Vernehmung etwas verschweigen, worauf Sie sich später vor Gericht stützen. Alles, was Sie sagen, kann als Beweis angeführt werden.
  6. Die Polizeibeamten müssen Sie über die Straftat, die Sie ihrer Ansicht nach begangen haben, und über die Gründe für Ihre Verhaftung und Gewahrsamnahme informieren.
  7. Die Polizeibeamten müssen Ihnen oder Ihrem Anwalt Einsichtnahme in Aufzeichnungen und Dokumente, die Informationen über die Gründe für Ihre Verhaftung und Gewahrsamnahme sowie über Ihren Aufenthalt auf dem Polizeirevier enthalten, gewähren.
  8. Falls Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen die Polizeibeamten Ihnen einen Dolmetscher zur Verfügung stellen. Sie können auch gewisse Dokumente übersetzen lassen. Dies ist kostenfrei.
  9. Teilen Sie es den Polizeibeamten mit, wenn Sie nicht die britische Staatsangehörigkeit besitzen und mit Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat Verbindung aufnehmen möchten oder wünschen, dass Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat über ihre Gewahrsamnahme benachrichtigt wird. Dies ist kostenfrei.
  10. Die Polizeibeamten müssen Ihnen sagen, wie lange sie Sie in Gewahrsam behalten können.
  11. Wenn Sie angeklagt werden und Ihr Fall vor Gericht kommt, haben Sie oder Ihr Anwalt das Recht, vor der gerichtlichen Anhörung in das Beweismaterial der Anklagevertretung Einsicht zu nehmen.

Wenn Sie sich bezüglich irgendeines dieser Rechte nicht sicher sind, wenden Sie sich an den Haftbeamten des Polizeireviers.

Weitere Informationen darüber, wie Sie von der Polizei behandelt und betreut werden sollten, finden Sie auf den Seiten nach der Zusammenfassung.

Diese Fassung der Mitteilung über Rechte und Ansprüche tritt am 21. August 2019 in Kraft.

Bitte bewahren Sie diese Informationen auf und lesen Sie sie so bald wie möglich durch. Sie werden Ihnen dabei helfen, Entscheidungen zu treffen, während Sie sich auf dem Polizeirevier befinden.

1. Unterstützung durch einen Anwalt

  • Ein Anwalt kann Ihnen helfen und Sie in Rechtsfragen beraten.
  • Die Bitte, einen Anwalt sprechen zu dürfen, lässt nicht darauf schließen, dass Sie etwas Unrechtes getan hätten.
  • Der Haftbeamte muss Sie fragen, ob Sie rechtliche Beratung möchten. Diese ist kostenfrei.
  • Die Polizeibeamten müssen Sie während Ihres Aufenthalts auf dem Polizeirevier jederzeit, tagsüber oder nachts, mit einem Anwalt sprechen lassen.
  • Wenn Sie um rechtliche Beratung bitten, dürfen die Polizeibeamten Ihnen normaler- weise so lange keine Fragen stellen, bis Sie Gelegenheit hatten, mit einem Anwalt zu sprechen. Wenn Sie von der Polizei befragt werden, können Sie darum bitten, dass ein Anwalt im Raum anwesend ist.
  • Wenn Sie den Polizeibeamten sagen, dass Sie keine rechtliche Beratung wünschen, dann jedoch Ihre Meinung ändern, wenden Sie sich an den Haftbeamten, der Ihnen dabei helfen wird, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen.
  • Wenn kein Anwalt erscheint oder Sie auf dem Polizeirevier kontaktiert oder wenn Sie nochmals mit einem Anwalt sprechen müssen, bitten Sie die Polizeibeamten darum, sich erneut mit ihm in Verbindung zu setzen.

Kostenfreie Rechtsberatung in weniger schwerwiegenden Angelegenheiten:

  • In manchen Fällen, bei denen es um weniger schwerwiegende Angelegenheiten geht, ist die kostenfreie Rechtsberatung auf telefonische Beratung durch qualifizierte Berater des Criminal Defence Service (CDS) Direct [Beratungsdienst für Strafverteidigungs- angelegenheiten] beschränkt, außer in begrenzten Ausnahmefällen, wenn ein Anwalt aufs Polizeirevier kommen sollte, zum Beispiel wenn:
    • die Polizei Sie über eine Straftat befragen oder eine Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen vornehmen möchte.
    • Sie die Hilfe eines „geeigneten Erwachsenen” benötigen. Siehe Absatz „Personen, die Hilfe benötigen”.
    • Sie nicht über das Telefon kommunizieren können oder
    • Sie den Vorwurf einer groben Pflichtverletzung durch die Polizei erheben.

Wenn die kostenfreie Rechtsberatung nicht auf telefonische Beratung durch CDS Direct beschränkt ist:

  • Sie können darum bitten, mit einem Ihnen bekannten Anwalt zu sprechen, und Sie brauchen ihn nicht zu bezahlen, wenn er für den staatlich finanzierten Rechtsberatungsdienst tätig ist. Wenn Sie keinen Anwalt kennen oder der Ihnen bekannte Anwalt nicht erreichbar ist, können Sie mit dem Bereitschaftsanwalt sprechen. Dies ist kostenfrei.
  • Der Bereitschaftsanwalt hat nichts mit der Polizei zu tun.

Wie Sie kostenfreie Rechtsberatung erhalten:

  • Die Polizei wird sich mit dem Defence Solicitor Call Centre (DSCC) [telefonischer Vermittlungsdienst für Rechtsberatung in Verteidigungsangelegenheiten] in Verbindung setzen. Der DSCC wird veranlassen, dass Sie entweder von CDS Direct, von einem Anwalt, um den Sie gebeten haben, oder vom Bereitschaftsanwalt rechtlich beraten werden.
  • Der DSCC und CDS Direct sind unabhängige Dienstleistungseinrichtungen, die für die Vermittlung kostenfreier Rechtsberatung zuständig sind, und haben nichts mit der Polizei zu tun.

Wenn Sie selbst für rechtliche Beratung bezahlen möchten:

  • Sie können in allen Fällen für rechtliche Beratung bezahlen, wenn Sie es möchten.
  • Wenn die kostenfreie Rechtsberatung auf die telefonische Beratung durch CDS Direct beschränkt ist, können Sie dennoch mit einem Anwalt Ihrer Wahl telefonieren, wenn Sie dies möchten. Dieser würde jedoch nicht vom Rechtsberatungsdienst bezahlt werden, und Sie müssen gegebenenfalls selbst für seine Gebühren aufkommen. Das DSCC wird sich in Ihrem Auftrag mit Ihrem eigenen Anwalt in Verbindung setzen.
  • Sie haben das Recht auf eine vertrauliche telefonische Unterredung mit dem Anwalt Ihrer Wahl oder eine persönliche Unterredung mit Ihrem Anwalt auf dem Polizeirevier.
  • Wenn ein Anwalt Ihrer Wahl nicht erreichbar ist, kann die Polizei beim DSCC anrufen, um die kostenfreie rechtliche Beratung durch den Bereitschaftsanwalt zu veranlassen.

2. Benachrichtigung über Ihren Aufenthalt auf dem Polizeirevier

  • Sie können die Polizeibeamten bitten, sich mit jemandem in Verbindung zu setzen, der wissen sollte, dass Sie sich auf dem Polizeirevier befinden. Dies ist kostenfrei.
  • Die Beamten werden so bald wie möglich jemanden in Ihrem Auftrag benachrichtigen.

3. Einsichtnahme in die Codes of Practice [Verhaltenskodizes]

  • Die Codes of Practice sind Vorschriften, die Ihnen darüber Auskunft geben, was die Polizeibeamten tun und nicht tun können, während Sie sich auf dem Polizeirevier befinden. Sie enthalten nähere Informationen zu den Rechten, die in dieser Mitteilung zusammengefasst werden.
  • Die Polizeibeamten werden Ihnen Einsichtnahme in die Codes of Practice gewähren, doch Sie können dies nicht tun, wenn dies die Beamten davon abhält, herauszufinden, ob Sie gegen das Gesetz verstoßen haben.
  • Wenn Sie in die Codes of Practice Einsicht nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an den Haftbeamten.

4. Wie Sie medizinische Hilfe erhalten, wenn Sie sich unwohl fühlen oder verletzt sind

  • Sagen Sie es den Polizeibeamten, wenn Sie sich krank fühlen oder Medizin benötigen oder verletzt sind. Die Beamten werden einen Arzt oder eine Krankenschwester oder eine andere medizinisch qualifizierte Person rufen. Diese Hilfe ist kostenfrei.
  • Gegebenenfalls wird es Ihnen erlaubt, Ihre eigene Medizin einzunehmen, doch die Polizeibeamten müssen sich erst vergewissern, dass dies in Ordnung ist. Gewöhnlich wird zuerst eine Krankenschwester zu Ihnen kommen, doch die Polizei wird einen Arzt rufen, wenn dies erforderlich ist. Sie können darum bitten, dass ein anderer Arzt Sie aufsucht, doch Sie müssen gegebenenfalls dafür bezahlen.

5. Das Recht zu schweigen

Wenn Sie wegen einer mutmaßlichen Straftat befragt werden, brauchen Sie nichts zu sagen.

Es kann sich jedoch nachteilig auf Ihre Verteidigung auswirken, wenn Sie bei der Vernehmung etwas verschweigen, worauf Sie sich später vor Gericht stützen.

Alles, was Sie sagen, kann als Beweis angeführt werden.

6. Kenntnis über die Straftat, derer Sie verdächtigt werden, und über die Gründe für Ihre Verhaftung und Inhaftierung

  • Die Polizeibeamten müssen Sie darüber informieren, was für eine Art von Straftat Sie ihrer Ansicht nach begangen haben, einschließlich der vermuteten Tatzeit und des vermuteten Tatorts.
  • Die Polizeibeamten müssen Ihnen mitteilen, warum sie denken, dass Sie die Straftat begangen haben, und warum sie der Ansicht sind, dass sie Sie verhaften mussten.
  • Auf dem Polizeirevier müssen die Polizeibeamten Ihnen mitteilen, warum sie der Ansicht sind, dass Sie in Gewahrsam gehalten werden müssen.
  • Bevor Ihnen Fragen über irgendeine Straftat gestellt werden, müssen die Polizeibeamten Ihnen und Ihrem Anwalt ausreichende Informationen darüber geben, was Sie nach Ansicht der Polizei getan haben, damit Sie sich verteidigen können. Dies muss jedoch nicht zu einem Zeitpunkt geschehen, an dem dadurch die polizeilichen Ermittlungen beeinträchtigt würden.
  • Diese Bestimmungen treffen auf alle anderen Straftaten zu, die Sie nach Ansicht der Polizeibeamten begangen haben.

7. Einsichtnahme in Aufzeichnungen und Unterlagen über Ihre Verhaftung und Gewahrsamnahme

  • Wenn Sie auf einem Polizeirevier in Gewahrsam gehalten werden, müssen die Polizeibeamten
    • in Ihrem Custody Record [Gewahrsamsprotokoll] den Grund und die Notwendigkeit Ihrer Verhaftung sowie den Grund dafür aufzeichnen, warum sie der Ansicht sind, dass Sie in Gewahrsam gehalten werden müssen.
    • Sie und Ihren Anwalt Einsicht in diese Aufzeichnungen nehmen lassen. Der Haftbeamte wird dies veranlassen.
  • Diese Bestimmungen treffen auf alle anderen Straftaten zu, die Sie nach Ansicht der Polizeibeamten begangen haben.
  • Die Polizeibeamten müssen Ihnen oder Ihrem Anwalt Zugang zu Dokumenten und Materialien erlauben, die für die wirksame Anfechtung der Rechtmäßigkeit Ihrer Verhaftung und Inhaftierung wesentlich sind.

8. Bereitstellung eines Dolmetschers und von Übersetzungen gewisser Dokumente zu Ihrer Unterstützung

  • Wenn Sie kein Englisch sprechen oder verstehen, werden die Polizeibeamten veranlassen, dass jemand, der Ihre Sprache spricht, Ihnen hilft. Dies ist kostenfrei.
  • Wenn Sie taub sind oder Sprechschwierigkeiten haben, werden die Polizeibeamten Ihnen einen englischsprachigen Dolmetscher zur Verfügung stellen, der die britische Gebärdensprache beherrscht. Dies ist kostenfrei.
  • Wenn Sie kein Englisch sprechen oder verstehen, werden die Polizeibeamten Ihnen durch den Dolmetscher mitteilen, warum Sie von ihnen in Gewahrsam gehalten werden. Dies muss jedes Mal erfolgen, wenn die Entscheidung getroffen wird, Sie weiterhin in Gewahrsam zu behalten.
  • Nach jeder Entscheidung, Sie weiterhin in Gewahrsam zu behalten, und nachdem Sie einer Straftat angeklagt worden sind, müssen die Polizeibeamten Ihnen ebenfalls ein in Ihrer Sprache verfasstes Protokoll darüber aushändigen, warum Sie in Gewahrsam gehalten werden und welcher Straftat(en) Sie angeklagt worden sind, außer wenn bestimmte Gründe vorliegen, dies nicht zu tun. Diese sind:
    • Wenn Sie sich dafür entscheiden, dass Sie das Protokoll nicht benötigen, um sich selbst zu verteidigen, weil Sie sich vollständig darüber im Klaren sind, was mit Ihnen passiert, sich der Folgen des Verzichts auf das Protokoll voll bewusst sind und Sie die Gelegenheit hatten, einen Anwalt um Hilfe bei dieser Entscheidung zu bitten. Sie müssen Ihre Zustimmung ebenfalls schriftlich geben.
    • Wenn eine mündliche Übersetzung oder Zusammenfassung durch einen Dolmetscher anstatt einer schriftlichen Übersetzung für Sie ausreichen würde, um sich selbst zu verteidigen und voll und ganz zu verstehen, was mit Ihnen passiert. Dies muss ebenfalls durch den Haftbeamten genehmigt werden.
  • Wenn die Polizeibeamten Ihnen Fragen stellen und dabei keine Tonbandaufzeichnung erfolgt, wird der Dolmetscher die Fragen und Ihre Antworten in Ihrer Sprache schriftlich festhalten. Sie werden Gelegenheit haben, dies zu überprüfen, bevor Sie durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit des Protokolls bestätigen.
  • Wenn Sie der Polizei gegenüber eine Aussage machen möchten, wird der Dolmetscher eine Zweitschrift dieser Aussage in Ihrer Sprache erstellen, damit Sie deren Richtigkeit überprüfen und durch Ihre Unterschrift bestätigen können.
  • Sie haben ebenfalls das Recht auf eine Übersetzung dieser Mitteilung. Wenn keine Übersetzung zur Verfügung steht, müssen Ihnen ohne unangemessene Verzögerung die Informationen durch einen Dolmetscher mitgeteilt und eine Übersetzung ausgehändigt werden.

9. Kontaktaufnahme mit Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat

Wenn Sie nicht die britische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie den Polizeibeamten sagen, dass Sie sich mit Ihrer Hohen Kommission, Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat in Verbindung setzen möchten, um dieser Stelle mitzuteilen, wo Sie sind und warum Sie sich auf dem Polizeirevier befinden. Ein Mitarbeiter dieser Stelle kann Sie auch persönlich aufsuchen oder veranlassen, dass ein Anwalt zu Ihnen kommt.

10. Wie lange Sie in Gewahrsam gehalten werden können

  • Normalerweise können Sie ohne Anklageerhebung bis zu 24 Stunden in Gewahrsam gehalten werden. Diese Zeitspanne kann verlängert werden, jedoch nur, wenn die Straftat vor einem Geschworenengericht in einem Crown Court verhandelt werden könnte und ein Police Superintendent [Polizeihauptkommissar] oder ein Gericht dies genehmigt. Nach 36 Stunden kann nur ein Gericht es der Polizei erlauben, Sie ohne Anklageerhebung länger in Gewahrsam zu behalten.
  • Von Zeit zu Zeit muss ein höherer Polizeibeamter Ihren Fall begutachten, um festzustellen, ob Sie noch länger auf dem Polizeirevier in Gewahrsam gehalten werden sollten. Dies wird Review [Überprüfung] genannt, und der dafür zuständige Beamte ist der Review Officer [Überprüfungsbeamte]. Außer wenn Ihr gesundheit- licher Zustand es nicht zulässt, haben Sie das Recht, Ihre Meinung zu dieser Entscheidung zu äußern. Sie können dies in schriftlicher Form tun oder Ihre Meinung dem Review Officer mitteilen oder über eine Fernsehverbindung kundtun. Ihr Anwalt hat dabei ebenfalls ein Mitspracherecht in Ihrem Namen.
  • Wenn der Überprüfungsbeamte Sie nicht freilässt, muss Ihnen mitgeteilt werden, warum dies geschieht, und der Grund in Ihrem Custody Record vermerkt werden.
  • Wenn Ihre Inhaftierung nicht erforderlich ist, müssen Sie freigelassen werden. Falls die Polizei Ihnen mitteilt, dass sie ihre Ermittlungen bezüglich der Straftat fortsetzen will, werden Sie entweder auf Kaution oder ohne Kaution freigelassen. Wenn Sie auf Kaution freigelassen werden, muss Ihnen eine schriftliche Mitteilung gegeben werden, um Sie darüber zu informieren, dass Sie zum Polizeirevier zurückkehren müssen und welche Auflagen eventuell an Ihre Kaution geknüpft sind.
  • Wenn die Polizei ein Gericht um die Verlängerung Ihrer Inhaftierung ersuchen möchte, muss Folgendes beachtet werden:
    • Sie müssen zur gerichtlichen Anhörung gebracht werden, es sei denn, dass eine Fernsehverbindung eingerichtet wurde, damit Sie die Personen im Gericht sehen und hören können und die Personen im Gericht Sie sehen und hören können.
    • Eine Fernsehverbindung kann nur dann eingerichtet werden, wenn der Haftbeamte dies für angemessen erachtet, ein Rechtsanwalt Sie hinsichtlich deren Anwendung beraten hat und Sie Ihre Zustimmung dazu erteilt haben.
    • Ihnen muss eine Kopie der Unterlagen ausgehändigt werden, die das Gericht über die Beweismittel und die Gründe für Ihren fortgesetzten Gewahrsam durch die Polizei informieren.
    • Sie haben das Recht, bei der gerichtlichen Anhörung einen Anwalt bei sich zu haben.
    • Der Polizei wird nur erlaubt werden, Sie weiterhin in Gewahrsam zu behalten, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass dies erforderlich ist und die Polizeibeamten die Ermittlungen in Ihrem Fall sorgfältig und ohne Zeitverschwendung durchführen.
  • Wenn die Polizei über ausreichende Beweise verfügt, um Sie vor Gericht zu bringen, können Sie auf dem Polizeirevier oder auf dem Postweg angeklagt und aufgefordert werden, zur Verhandlung vor Gericht zu erscheinen.

11. Zugang zu den Beweismitteln, falls Ihr Fall vor Gericht kommt

Wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, muss es Ihnen oder Ihrem Anwalt gestattet werden, sowohl in das gegen Sie vorgebrachte Beweismaterial als auch in das Beweismaterial, das gegebenenfalls für Ihre Verteidigung hilfreich ist, Einsicht zu nehmen. Dies muss vor Verhandlungsbeginn erfolgen. Die Polizei und der Crown Prosecution Service [Zentrale Strafverfolgungsbehörde für England und Wales] müssen dies veranlassen und den Zugang zu den relevanten Dokumenten und Materialien ermöglichen.

Weitere Informationen zum Aufenthalt auf einem Polizeirevier

Wie Sie behandelt und betreut werden sollten

Diese Hinweise informieren Sie darüber, was Sie erwarten können, während Sie auf dem Polizeirevier in Gewahrsam gehalten werden. Zwecks weiterer Einzelheiten bitten Sie darum, in die Codes of Practice Einsicht nehmen zu können. Dort ist aufgelistet, wo Sie weitere Informationen zu allen diesen Punkten finden können. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Haftbeamten.

Personen, die Hilfe benötigen

  • Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind oder wenn Sie schutzbedürftig sind, zum Beispiel, wenn Sie Lernschwierigkeiten haben oder an einer psychischen Krankheit leiden, sind Sie berechtigt, bei bestimmten Maßnahmen der Polizeibeamten jemanden bei sich zu haben. Diese Person wird Ihr „geeigneter Erwachsener” genannt, und sie erhält eine Kopie dieser Mitteilung.
  • Ihr geeigneter Erwachsener wird Ihnen dabei helfen zu verstehen, was vor sich geht, und wird Ihre Interessen wahrnehmen. Er oder sie muss bei Ihnen sein, wenn die Polizeibeamten Sie über Ihre Rechte informieren und Ihnen die Gründe für Ihren Gewahrsam auf dem Polizeirevier mitteilen. Er oder sie muss ebenfalls bei Ihnen sein, wenn Ihnen die so genannte Police Caution [Belehrung durch die Polizei] vorgelesen wird.
  • Ihr geeigneter Erwachsener kann auch in Ihrem Namen um einen Anwalt bitten.
  • Sie können mit Ihrem Anwalt sprechen, ohne dass Ihr geeigneter Erwachsener im Raum ist, wenn Sie dies wünschen.
  • Gegebenenfalls muss die Polizei auch eine der unten aufgeführten Maßnahmen durchführen, während Sie auf dem Polizeirevier sind. Sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen, muss Ihr geeigneter Erwachsener die ganze Zeit bei Ihnen sein, wenn die Polizeibeamten eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
    • Sie vernehmen oder Sie auffordern, eine schriftliche Aussage oder polizeiliche Aufzeichnungen zu unterschreiben.
    • mehr als Ihre Oberbekleidung entfernen, um Sie zu durchsuchen.
    • von Ihnen Fingerabdrücke, Fotos oder eine DNA- oder andere Probe nehmen.
    • etwas im Zusammenhang mit einer Zeugengegenüberstellung vornehmen.
  • Ihrem geeigneten Erwachsener sollte die Möglichkeit gegeben werden, persönlich anwesend zu sein oder per Telefon zur Verfügung zu stehen, um Ihnen zu helfen, wenn die Polizeibeamten Ihren Fall überprüfen, um festzustellen, ob Sie weiterhin in Gewahrsam gehalten werden sollten.
  • Wenn Ihr geeigneter Erwachsener zur Verfügung steht, muss er oder sie dabei sein, wenn Sie von der Polizei einer Straftat beschuldigt werden.

Wie Sie Einzelheiten über Ihren Aufenthalt auf dem Polizeirevier erhalten

  • Alles, was mit Ihnen passiert, während Sie auf dem Polizeirevier sind, wird aufgezeichnet. Dieses Dokument wird Custody Record [Gewahrsamsprotokoll] genannt.
  • Wenn Sie das Polizeirevier verlassen, können Sie, Ihr Anwalt oder Ihr geeigneter Erwachsener um eine Kopie des Custody Record bitten. Die Polizei muss Ihnen so bald wie möglich eine Kopie Ihres Custody Record aushändigen.
  • Sie können bis zu 12 Monaten nach Verlassen des Polizeireviers von der Polizei eine Kopie Ihres Custody Record anfordern.

In Kontakt bleiben

  • Sie können nicht nur mit einem Anwalt sprechen und eine Person über Ihre Verhaftung benachrichtigen lassen; es Ihnen wird normalerweise auch ein Telefongespräch gestattet.
  • Wenden Sie sich an die Polizeibeamten, wenn Sie telefonieren möchten.
  • Sie können ebenfalls um Papier und Stift bitten.
  • Eventuell können Sie auch Besucher empfangen, doch der Haftbeamte kann dies ablehnen.

Ihr Haftraum

  • Sofern möglich, sollten Sie in einer Einzelzelle untergebracht werden.
  • Ihr Haftraum sollte sauber, warm und beleuchtet sein.
  • Ihre Bettwäsche sollte sich in einem sauberen und guten Zustand befinden.
  • Es muss Ihnen gestattet werden, zur Toilette zu gehen und sich zu waschen.

  • Man muss Sie fragen, ob Sie mit einem Mitarbeiter der U-Haft-Belegschaft ein vertrauliches Gespräch über Ihre persönlichen Bedürfnisse in Bezug auf Ihre Gesundheit, Hygiene und Wohlergehen führen wollen, wenn Sie Bedenken haben, dass diese während Ihrer Haftzeit beeinträchtigt sein könnten.
  • Die Polizei wird es so einrichten, dass Ihnen Artikel, die für Ihre Bedürfnisse als notwendig erachtet werden, bereitgestellt werden. Wenn Sie möchten, kann es so eingerichtet werden, dass die Person, mit der Sie sprechen, das gleiche Geschlecht hat wie Sie.
  • Falls Sie eine Frau über 18 Sind, muss man Sie fragen, ob Sie während der Dauer Ihrer Haft Artikel für Ihre Menstruation benötigen oder benötigen könnten. Ihnen muss auch mitgeteilt werden,
    • dass die Artikel kostenfrei bereitgestellt werden, - dass Ersatzartikel verfügbar sind, und
    • dass die Artikel von Ihren Angehörigen oder Ihren Freunden auf deren Kosten bereitgestellt werden können, wenn der U-Haft-Beamte zustimmt.
  • Falls Sie ein Mädchen unter 18 sind, wird der U-Haft-Beamte dafür sorgen, dass in der Polizeistation eine Dame anwesend ist, die sich um Sie kümmert und Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen fragt sowie darüber, ob Sie Menstruationsartikel benötigen.

Kleidung

Wenn Ihnen Ihre eigene Kleidung abgenommen wird, müssen die Polizeibeamten Ihnen andere Kleidungsstücke zur Verfügung stellen.

Mahlzeiten und Getränke

Es müssen Ihnen täglich 3 Mahlzeiten mit Getränken angeboten werden. Sie können auch zwischen den Mahlzeiten Getränke erhalten.

Bewegung

Ihnen sollte, wenn möglich, jeden Tag ein Aufenthalt draußen in frischer Luft gestattet werden .

Wenn Sie von der Polizei vernommen werden,

  • sollte der Raum sauber, warm und beleuchtet sein.
  • sollten Sie nicht stehen müssen.
  • sollten die Polizeibeamten Ihnen ihre Namen und Dienstgrade mitteilen.
  • sollte Ihnen zu den normalen Essenszeiten eine Pause, und ungefähr alle zwei Stunden eine Trinkpause gewährt werden.
  • sollte Ihnen während der Dauer des polizeilichen Gewahrsams alle 24 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 8 Stunden gewährt werden.

Glaubensbedürfnisse

Wenden Sie sich an die Polizeibeamten, wenn Sie irgendetwas benötigen, was Ihnen die Ausübung Ihrer Religion erleichtert, während Sie sich auf dem Revier befinden. Die Beamten können Sie nach Bedarf mit religiösen Büchern und anderen Dingen versorgen.

Umstände, unter denen andere als die normalen Regeln gelten

Unterstützung durch einen Anwalt

Unter besonderen Umständen müssen die Polizeibeamten Ihnen dringend Fragen stellen, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Informationen zu diesen besonderen Umständen sind in den Codes of Practice enthalten. In diesen wird dargelegt, was die Polizeibeamten während Ihres Aufenthalts auf dem Polizeirevier tun können und was nicht. Wenn Sie Einzelheiten hierzu nachschlagen möchten, finden Sie diese in Absatz 6.6 von Code C der Codes of Practice.

Es gibt eine besondere Situation, in der die Polizeibeamten Sie nicht mit dem von Ihnen gewählten Anwalt sprechen lassen. Wenn dieser Fall eintritt, muss es Ihnen gestattet werden, einen anderen Anwalt zu wählen. Wenn Sie Einzelheiten hierzu nachschlagen möchten, finden Sie diese in Anhang B von Code C der Codes of Practice.

Benachrichtigung über Ihren Aufenthalt auf dem Polizeirevier

Unter besonderen Umständen werden die Polizeibeamten es Ihnen nicht erlauben, mit jemandem Kontakt aufzunehmen. Informationen zu diesen besonderen Umständen sind in den Codes of Practice enthalten. Wenn Sie Einzelheiten hierzu nachschlagen möchten, finden Sie diese in Anhang B von Code C der Codes of Practice.

Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen

Wenn Sie wegen Fahrens unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verhaftet wurden, haben Sie das Recht, mit einem Anwalt zu sprechen. Dieses Recht bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich weigern können, der Polizei eine Atem-, Blut- oder Urinprobe zu geben, selbst wenn Sie noch nicht mit dem Anwalt gesprochen haben.

Gewahrsamnahme gemäß dem Mental Health Act 1983 [Gesetz zur psychischen Gesundheit von 1983]

Die Polizei kann Sie auch für eine Begutachtung gemäß dem Mental Health Act auf einem Polizeirevier in Gewahrsam halten, wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, und ein Risiko besteht, dass Ihr Verhalten Ihnen oder anderen Personen eine ernsthafte Verletzung oder den Tod zufügen wird, und wenn nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, dass Sie irgendwo anders in Gewahrsam gehalten werden. Wenn Sie gemäß dem Mental Health Act in Gewahrsam genommen wurden, bedeutet dies nicht, dass Sie wegen einer Straftat verhaftet worden sind.

Es bedeutet, dass die Polizei Ihre Untersuchung durch einen Arzt und eine für die Durchführung der Begutachtung qualifizierte zugelassene Fachperson für psychische Krankheiten veranlassen muss. Ihre Begutachtung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft oder Ihrer Gewahrsamnahme auf dem Polizeirevier erfolgen, doch die Polizeibeamten werden versuchen, dies so bald wie möglich zu arrangieren. Auf einem Polizeirevier kann die Gewahrsamsdauer zur Begutachtung von 24 Stunden um weitere 12 Stunden (36 Stunden insgesamt) erweitert werden, wenn ein Arzt dies für notwendig erachtet und ein sehr hoher Polizeibeamter dies bewilligt. Während dieser Zeit werden Sie gegebenenfalls von der Polizei an einen für die Durchführung der Begutachtung besser geeigneten Ort gebracht.

Während Sie darauf warten, begutachtet zu werden, wird die Polizei gegebenenfalls veranlassen, dass Sie einem zugelassenen Gesundheitsfürsorge-Praktiker vorgestellt werden. Dieser kann zwar nicht die Begutachtung vornehmen, wird Ihnen jedoch bei etwaigen anderen gesundheitlichen Problemen helfen und auch dabei helfen, Ihnen zu erklären, was die Begutachtung bedeutet.

Unabhängige Haftbesucher

Es gibt Mitglieder der Gemeinde, denen der unangekündigte Besuch von Polizeirevieren gestattet ist. Sie sind unter dem Namen Independent Custody Visitors [unabhängige Haftbesucher] bekannt und arbeiten auf freiwilliger Basis, um sicherzustellen, dass inhaftierte Personen ordnungsgemäß behandelt werden und ihre Rechte kennen und wahrnehmen können.

Sie haben nicht das Recht, einen unabhängigen Haftbesucher zu sehen oder diesen um einen Besuch bei Ihnen zu bitten, doch ein Besucher kann verlangen, Sie zu sehen. Wenn ein unabhängiger Haftbesucher Sie aufsucht, während Sie sich in polizeilichem Gewahrsam befinden, tut er dies unabhängig von der Polizei, um sich zu vergewissern, dass Ihr Wohlergehen gesichert ist und Ihre Rechte gewahrt werden. Sie müssen jedoch nicht mit ihm sprechen, wenn Sie das nicht wollen.

Wie Sie sich beschweren können

Wenn Sie sich über die Art und Weise, wie Sie behandelt wurden, beschweren wollen, bitten Sie darum, mit einem Polizeibeamten sprechen zu können, der den Rang eines Inspektors oder einen höheren Dienstgrad bekleidet. Nach Ihrer Freilassung können Sie auch auf jedem anderen Polizeirevier, bei dem Independent Office for Police Conduct (IOPC) [Unabhängiges Amt für Polizeiliches Verhalten] oder über einen Anwalt oder Ihren Parlamentsabgeordneten Beschwerde einlegen.