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Damit Ihr Gewerbe weiterhin reibungslos funktioniert – melden Sie sich für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) an

Aktualisiert 12 January 2022

Applies to England, Scotland and Wales

Wenn Sie Waren zwischen der EU und Großbritannien (England, Schottland und Wales) bewegen, müssen Sie sich jetzt für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) anmelden.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten umfassende Zollkontrollen für alle Warenbewegungen zwischen der EU und Großbritannien. Das GVMS System wurde konzipiert, um eine schnelle und effiziente Warenbewegung zu ermöglichen und wird von vielen britischen Häfen implementiert.

Ab dem 1. Januar gilt, wenn Sie nicht angemeldet sind und versuchen Waren durch einen GVMS-Hafen zu bewegen, werden Sie nicht in der Lage sein:

  • eine Fähre oder ein Shuttle zu boarden,
  • die EU/GB-Grenze zu überqueren, und
  • Ihre Waren durch den Zoll zu bringen.

Um herauszufinden, welche britischen Häfen GVMS verwenden, besuchen Sie bitte: gov.uk/goods-vehicle-movement-ports

Wer sich anmelden muss

Sie müssen sich für GVMS anmelden, wenn Sie ein Spediteur mit Sitz in oder außerhalb Großbritanniens sind.

Dies ist auch der Fall, wenn Sie:

  • ein unabhängiger Fahrere sind, der Waren transportiert und seine eigenen Zollunterlagen ausfüllt
  • ein Unternehmen sind, das Unterverträge abschließt, um Waren für ein anderes Unternehmen abzuholen
  • ein Logistikunternehmen sind, das beauftragt wurde Waren zu transportieren und Zollvorgänge im Namen von anderen Unternehmen durchzuführen
  • ein großes Einzelhandelsgewerbe sind, das seine eigenen Waren transportiert und deklariert.

Wie Sie sich anmelden

Bevor Sie sich anmelden, benötigen Sie:

  • Eine GB Economic Operators Registration and Identification (EORI) Nummer
  • Ein Government Gateway Account (Konto beim Government Gateway)

Um dies zu tun und sich jetzt zu registrieren, besuchen Sie gov.uk/register-to-move-goods.